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Straßenreinigung und Heckenschnitt

  • Autorenbild: Birte Scheel - Assistenz
    Birte Scheel - Assistenz
  • 3. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Aufgrund der Witterung wachsen die Pflanzen im Moment sehr schnell, so auch viele Hecken entlang der Grundstücksgrenzen und die Wildkräuter in den Fugen der Gehwege. Viele von Ihnen kümmern sich vorbildlich um die Pflege vor ihrem Grundstück. Aber es gibt auch Bürgerinnen und Bürger, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht darum kümmern. Verdreckte und zugewachsene Bürgersteige sehen nicht nur unordentlich aus, sondern können besonders entlang der Hauptstraße zu gefährlichen Verkehrssituationen führen. Deswegen möchte ich Sie hiermit an Ihre Reinigungspflicht für die Gehwege und die begehbaren Seitenstreifen erinnern. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Bürgersteig vor Ihrem Grundstück gereinigt und das Wildkraut entfernt wird. Die zu reinigenden Teile sind nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Monat zu säubern und von Wildkraut, Laub und Abfall zu reinigen. Des Weiteren bitte ich Sie darauf zu achten, dass Ihre Hecke und Ihre Sträucher nicht über die Grundstücksgrenze hinauswachsen. Alle wichtigen Infos finden Sie in der Straßenreinigungssatzung unter folgendem Link: www.gemeinde-seth.de/satzungen Ihr / Euer Bürgermeister Simon Herda





 


 
 
 

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